Deh: Patientenrechte auf gutem Weg, aber noch nicht ausreichend
Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2012 den Entwurf zum Patientenrechte-Gesetz beschlossen. Danach sollen grundlegende Rechte unter dem Stichwort „Behandlungsvertrag“ in acht neuen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen. Dazu gehören der Anspruch auf Behandlung nach aktuellem fachlichen Standard, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, das Einsichtsrecht in die Patientenakte und eine Informationspflicht über Behandlungsfehler sowie Regelungen zur Beweisführung in Arzthaftungsprozessen. „Erst einmal ist es wichtig, dass das Gesetz kommt, weil die vorhandenen Rechte für die Patienten in unzähligen Einzelregelungen verstreut sind,“ sagte der AOK-Vorstandsvorsitzende Uwe Deh im Interview mit dem AOK-Radioservice. „Von daher ist die Bündelung in einem Gesetz ein richtiger Schritt. Wir hätten uns allerdings gewünscht die Rechte für die Patienten nicht nur zu bündeln, sondern zu stärken.“ So sei beispielsweise der Schutz vor überflüssigen Behandlungen immer noch nicht wirksam geregelt. Ähnliches gelte für die Frage der Beweislast, so Deh.
Weitere Patientenrechte sollen in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden, darunter verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Reha-Anträgen, die Unterstützung bei Behandlungsfehlern durch Kassen, Vorgaben für das Risiko-, Fehler- und Beschwerdemanagement der Krankenhäuser sowie die Beteiligung von Patientenorganisationen an der ärztlichen Bedarfsplanung auf Länderebene. Die Mehrheit der Bundesländer fordert darüber hinaus einen Härtefall-Fonds, aus dem Patienten bei schweren Behandlungsfehlern entschädigt werden, kürzere Wartezeiten beim Arzt und einen Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung. Einen Entschädigungsfonds fordert auch die CDU-CSU-Bundestagsfraktion, die den Gesetzentwurf insgesamt als nicht weitgehend genug kritisierte. Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium hatten im Januar 2012 einen gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vorgelegt.
In der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf am 15. März 2012 forderte der AOK-Bundesverband bereits Korrekturen an dem geplanten Gesetz. Es seien mehr Rechte für die Patienten möglich, als im Referentenentwurf vorgesehen seien.
Mitte November 2011 hatten zehn Bundesländer eigene Vorschläge für ein Patientenrechtegesetz präsentiert, die teilweise über die Ende März 2011 vorgelegten Eckpunkte des Bundesgesundheits- und Bundesjustizministeriums hinausgingen. Die Länder forderten nicht nur einen besseren Schutz vor Behandlungsfehlern, kürzere Wartezeiten beim Arzt und einen Anspruch auf eine Zweitmeinung, sondern auch einen Härtefall-Fonds, aus dem geschädigte Patienten entschädigt werden. Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, appellierte an die Bundesregierung, die Vorschläge der Länder aufzugreifen und nun schnell gemeinsam ein für Patienten wie Ärzte gutes Gesetz zu beschließen. Der Lösungsansatz der Länder sei der richtige Dreiklang: Verbesserung der Patientensicherheit, Verbesserung der Fehlerkultur und deutlich mehr Qualitätstransparenz, sagte Deh.
Bereits am 27. Januar 2011 gab es eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu einem Antrag der SPD (http://dip21.bundestag.de/…„>Drucksache 17/907) zur Stärkung der Patientenrechte. Auch die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben konkrete Vorschläge in den Bundesrat (http://www.bundesrat.de/…„>Drucksache 676/10) eingebracht.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de
Ansprechpartner:
AOK-Bundesverband (E-Mail)
Webredaktion
+49 (30) 22011-200