Beschluss des Bundesrats: Kein Zwang zur Allgemeinmedizin für Medizinstudierende

Pressemeldung der Firma Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V.

Große Freude bei den Jungen Neurologen: Der Bundesrat hat am 11. Mai einen Zwangsabschnitt Allgemeinmedizin im PJ abgelehnt, die Studierenden können im letzten Studienjahr weiterhin für vier Monate ein Wahlfach belegen. „Ein Zwangsabschnitt Allgemeinmedizin hätte für den Nachwuchs in vielen medizinischen Fächern katastrophale Auswirkungen gehabt, wir freuen uns, dass der Bundesrat das nicht zulassen wollte“, erklärte der Sprecher der Jungen Neurologen, Dr. Helge Hellriegel aus Kiel.

Die Jungen Neurologen hatten sich bereits im März zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und 18 weiteren Fachgesellschaften und Verbänden zusammen mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. in einer Resolution gegen einen Pflichtabschnitt in der Allgemeinmedizin gewandt. Aus dieser Resolution ist in der Folge eine breite Bewegung gegen einen Zwangsabschnitt Allgemeinmedizin geworden, dem die Länderkammer jetzt Rechnung getragen hat.

Hintergrund: Der Bundesrat hat am 11. Mai über die neue Ausbildungsordnung für Ärzte abgestimmt, die sogenannte Approbationsordnung. Das Nordrhein-Westfälische Gesundheitsministerium hatte dazu Anfang des Jahres einen Änderungsantrag eingebracht, der eine Abschaffung des Wahlfaches im PJ zugunsten eines Pflichtabschnittes Allgemeinmedizin vorsah. Ziel war, mehr Studierende dazu zu bewegen, Hausarzt zu werden. Medizinstudierende hätten dann im letzten Studienjahr keine Möglichkeit mehr gehabt, ein Fach ihrer Wahl intensiv kennenzulernen.

Nach der Zustimmung des Gesundheitssauschusses des Bundesrates zu diesem Änderungsvorschlag sah es längere Zeit so aus, als sei der Zwangsabschnitt Allgemeinmedizin beschlossene Sache. Erst die mit der gemeinsamen Resolution einsetzenden gemeinsamen Proteste von Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Studierenden hat den Zwangsabschnitt verhindert. Das PJ bleibt jetzt in bewährter Weise dreigegliedert: Innere Medizin-Chirurgie-Wahlfach.

Aus der Drucksache 238-12 des Bundestags vom 30. April:

„Eine Ausbildungskapazität Allgemeinmedizin für 20 Prozent eines Jahrgangs wird aller Voraussicht nach ausreichen, um die Nachfrage der Studierenden nach einem Wahltertial Allgemeinmedizin zu erfüllen. Aber gerade weil ein Pflichttertial Allgemeinmedizin in Übereinstimmung mit allen Fachgesellschaften und den Studierenden abgelehnt wird, soll sichergestellt werden, dass nach der notwendigen Vorbereitungszeit auch eine unerwartet große Nachfrage nach einem Wahltertial Allgemeinmedizin erfüllt werden kann.“

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