Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft: Vorbericht zu Aufklärung, Einwilligung und ärztlicher Beratung veröffentlicht
Erstmalig sollen Schwangere vor der Untersuchung umfassend informiert werden
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat mit diesem Vorbericht die vorläufige Version eines Merkblatts zur Aufklärung, Einwilligung und ärztlichen Beratung zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft vorgelegt, das im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erarbeitet werden soll.
Das Merkblatt soll erstmalig vor einer Ultraschalluntersuchung über die Rahmen-bedingungen, den Untersuchungsverlauf und die möglichen Untersuchungsergebnisse informieren. Bis zum 4. Juni 2012 können interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.
Bereits 2008 hatte das IQWiG einen – ebenfalls im Auftrag des G-BA erstellten – Bericht zum Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft veröffentlicht. Darin wurde untersucht, wie zuverlässig Ärztinnen und Ärzte durch eine Ultraschall-Untersuchung Fehlbildungen erkennen.
Auch wenn Fehlbildungen selten sind, besteht bei jeder Ultraschalluntersuchung die Möglichkeit, dass Auffälligkeiten entdeckt werden, die dann zu folgenschweren Entscheidungen führen. Eine der zentralen Empfehlungen war, dass alle Schwangeren und ihre Partner deshalb vor der Untersuchung eine ausführliche, evidenzbasierte und allgemeinverständliche Aufklärung und falls nötig Beratung erhalten, in der ihnen auch das Recht erläutert wird, auf die Untersuchung zu verzichten. Das jetzt im Entwurf vorgelegte Merkblatt soll diese Aufklärung unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Zu diesem Vorbericht können bis zum 4. Juni 2012 Stellungnahmen abgegeben werden. Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Februar 2011 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im Juli 2011 publiziert.
Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern diese Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber G-BA weitergeleitet.
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