Umgang mit Fragen nach aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistiertem Suizid

Im Rahmen der palliativmedizinischen Kolloquienreihe ist Prof. Friedemann Nauck, Leiter der Abteilung Palliativmedizin der Universitätsmedizin Göttingen am 12. März zu Gast im Städtischen Klinikum Karlsruhe

Pressemeldung der Firma Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH

In der Debatte über die Zulässigkeit von bestimmten Formen der Sterbehilfe besteht nach Einschätzung von Friedemann Nauck Einigkeit darüber, dass eine gute Palliativbetreuung vorzeitigen Sterbe- und Tötungswünschen entgegenzuwirken vermag. Prävention des Leidens und eine optimale Behandlung belastender Symptome, aber auch Kommunikation, soziales Miteinander und ethische Orientierung in Grenzsituationen können dazu beitragen, Suizidabsichten und das Verlangen nach ärztlicher Tötung in den Hintergrund treten zu lassen. Dennoch gibt es Situationen, in denen Menschen mit „unerträglichem Leid“ – aus welchen Gründen auch immer, von Ärzten nur noch Hilfe zum Sterben erwarten.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der Palliativmedizin weiß Nauck, dass der Umgang mit Wünschen zur Suizidbeihilfe bei Patienten, die ihre Lebenssituation als unerträglich empfinden, eine besondere kommunikative und ethische Herausforderung darstellt. Solche Wünsche zeugen immer von einer großen individuellen Not und bringen auch die hohen Erwartungen zum Ausdruck, die an den behandelnden Arzt gestellt werden. Seinen Angaben zu Folge geht es bei der Konfrontation mit Suizidbeihilfe immer auch darum, die eigene Position nicht nur nach rechtlichen bzw. berufsrechtlichen Kriterien zu hinterfragen, sondern auch sich in eine Beziehung zu begeben, die zwar den anderen respektiert und zu verstehen sucht, aber ihm – trotz aller moralischen Bedenken – auch gerecht zu werden versucht. Es kann ein Dilemma auftreten, für deren Behandlung medizinische, rechtliche und philosophisch-religiöse Aspekte differenziert miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen. Auch durch die klaren Festlegungen in den Grundsätzen und der Musterberufsordnung der Ärzte gibt es für derartige Situationen keine Königsempfehlungen, die das Ringen um die individuelle Verantwortung des Arztes ersetzen könnten.

Mit seinem Vortrag möchte Nauck vor Ort Diskussionen zur Suizidprävention wie auch zum assistierten Suizid anregen. Aus seiner Sicht sind die aufgezeigten Aspekte vorzugsweise vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung einer Selbsttötung nicht nur eine medizinische, sondern vor allem auch eine gesellschaftliche und soziale Aufgabe.

Die Veranstaltung findet am 12. März um 19 Uhr im Hörsaal von Haus D, des Städtischen Klinikums Karlsruhe in der Moltkestraße 90 statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.



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