Pflegeversicherung und Gesundheitskarte: Neuerungen 2012

Im Laufe des Jahres 2012 gibt es zahlreiche Neuerungen in der Pflegeversicherung sowie zur Gesundheitskarte.

Pressemeldung der Firma 1A.NET - Das Verbraucherportal

Die deutsche Sozialversicherung scheint niemals still zu stehen. Der demographische Wandel zwingt die Verantwortlichen zum Handeln und so vergeht kaum ein Jahreswechsel ohne Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch zum Jahr 2012 gab es wieder einige Änderungen für die Versicherten.

Schon jetzt richten sich die Augen der meisten Versicherten auf die kommenden Veränderungen der Pflegereform der schwarz-gelben Koalition. Demenzkranken sollen in allen Pflegestufen verbesserte Leitungen erwarten und die Finanzierung der Pflegezusatzversicherungen soll über den „Pflege-Riester“ oder auch „Pflege-Bahr“ genannt, überarbeitet werden. Fast aus dem Fokus ist dabei geraten, dass auch zu diesem Jahresbeginn Anpassungen an der Pflegeversicherung vorgenommen wurden. Diese sind noch ein Erbe der großen Koalition. Damals entschied man die Leistungen in allen Pflegestufen ab Juli 2008 in drei Schritten anzuheben. Die jetzigen Anspassungen stellen die vorerst letzte Anhebung dar. Alle aktuellen Zahlen zu den Pflegeleistungen finden sie auf http://www.pflegeversicherung.net/…. Hier finden Sie zusammengefasst:

– aktuelle Zahlen zum Pflegegeld in allen Pflegestufen

– aktualisierte Zahlen zu Pflege-Sachleistungen in allen Pflegestufen

– aktualisierte Leistungen bei teilstationärer Pflege in allen Pflegestufen

– aktualisierte Leistungen bei vollstationärer Pflege in der Pflegestufe III inklusive Härtefall

Das Portal informiert weiterhin zu allen Entwicklungen bezüglich der kommenden Pflegereform, die für das Jahr 2013 und darüber hinaus geplant sind. So werden voraussichtlich ab 2013 die Leistungen für Demenzkranke weiter ansteigen.

Auch die Gesundheitskarte ist in diesem Jahr weiter auf dem Vormarsch. Bis zum Jahreswechsel 2012 sollten zehn Prozent der gesetzlich Versicherten mit ihr ausgestattet sein. Die Diskussionen über deren Einführung wurden teilweise sehr kontrovers geführt. Das Bundesgesundheitsministerium und anderer Befürworter der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sehen in ihr viele Chancen, wie etwa eine verbesserte Effizienz in Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen und damit eine bessere Patientenversorgung. Gegner sehen vor allem den Datenschutz in Gefahr. Auf http://www.gesundheitskarte.net/… werden die wichtigsten Fragen zur eGK beantwortet. Weitere Schwerpunkte des Portals sind:

– aktuelle Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte

– Pläne für zukünftige Funktionen

– Vorteile und Nachteile der eGK

– Systeme zur Datensicherung

Darüber hinaus werden auf dem Portal stetig aktuelle Nachrichtung zur Thematik der Gesundheitskarte veröffentlicht und der Leser somit immer auf dem aktuellsten Stand gehalten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
1A.NET - Das Verbraucherportal
Grubenstraße 8/9
18055 Rostock
Telefon: +49 (381) 375665-0
Telefax: +49 (381) 375665-25
http://www.1a.net/

Ansprechpartner:
Albert Gottelt (E-Mail)
Chefredaktion
+49 (381) 375665-0

1A.NET ist ein Verbraucherportal zum Thema Krankenversicherung und Gesundheit. Unter www.1a.net sind Nachrichten und allgemein verständlich aufbereitete Verbraucherinformationen zu finden. Besucher haben zudem mit einem unverbindlichen und kostenlosen Vergleich die Möglichkeit, die richtige gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden. Mit rund zwei Millionen Besuchern im Jahr zählt das Portal zu einem der reichweitenstärksten Angebote dieser Art.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.