Fasten: Vorsicht bei Medikamenteneinnahme!

Pressemeldung der Firma SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)

Die Fastenzeit steht vor der Tür und wie in jedem Jahr werden viele die Zeit bis Ostern nutzen, um Genügsamkeit zu üben. Traditionell verzichten Fastenwillige vor allem auf Fleisch oder auch auf Genussmittel wie Alkohol, Nikotin oder Süßigkeiten. Nicht wenige nutzen diese Zeit aber auch für eine richtige Fastenkur – das so genannte Heilfasten. Wer fast gänzlich auf feste Nahrung verzichtet, sollte einiges beachten – vor allem, wenn er Medikamente nehmen muss. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK gibt einen Überblick.

Beim Heilfasten wird, je nach Form und Intensität der Kur, die Aufnahme von fester Nahrung unterschiedlich stark reduziert. Das kann so weit gehen, dass über einen gewissen Zeitraum gänzlich auf feste Nahrung verzichtet wird. Über den Sinn oder Unsinn solcher Kuren herrschen geteilte Meinungen. Einig ist sich die Fachwelt aber darüber, dass ausschließlich gesunde Menschen fasten sollten. Auch Schwangerschaft und Stillzeit sind absolute Ausschlusskriterien für eine Fastenkur.

Besonders vorsichtig sein sollten auch Menschen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, denn das Fasten kann deren Wirksamkeit beeinflussen. So kann sich beispielsweise die Wirkintensität verschiedener Blutverdünner durch die unzureichende Nahrungsaufnahme erhöhen, weshalb diese gegebenenfalls niedriger dosiert werden sollten. Auch andere Arzneien, wie zum Beispiel Entwässerungsmittel oder Blutdrucksenker, können unter Umständen niedriger dosiert oder sogar ganz weggelassen werden. Da beim Fasten der Harnsäurespiegel im Blut steigt, besteht bei Gichtpatienten die erhöhte Gefahr eines Gichtschubes, was eine höhere Dosierung harnsäuresenkender Mittel nötig machen kann.

Ein großes Augenmerk sollten Diabetiker auf die korrekte Einnahme ihrer Medikamente während des Fastens legen. Da sich der Blutzuckerspiegel durch das Hungern sehr stark verändern kann, ist hier ständige Kontrolle und Absprache mit dem Arzt geboten!

Die meisten Fastenkuren beginnen mit einer Darmentleerung, die durch abführende Lebensmittel oder Medikamente eingeleitet wird. Hier ist darauf zu achten, dass eingenommene Arzneien eventuell mit abgeführt werden und ihre Wirkung damit verloren geht.

Grundsätzlich sollte bei Medikamenteneinnahme niemals ohne die Zustimmung und Kontrolle eines Arztes gefastet werden! Die Absprache mit dem Hausarzt ist allerdings auch gesunden Menschen vor einer Fastenkurz zu empfehlen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse)
Heimeranstraße 31
80339 München
Telefon: +49 (89) 62700-0
Telefax: +49 (89) 62700-465
http://www.sbk.org

Ansprechpartner:
Franziska Herrmann (E-Mail)
+49 (89) 62700-479

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist Deutschlands größte Betriebskrankenkasse und gehört zu den 15 größten Krankenkassen. Die geöffnete, bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse versichert fast 1 Million Menschen in Deutschland. Die SBK ist mit über 100 Geschäftsstellen und über 1.300 Mitarbeitern nahe bei ihren Kunden. Sie betreut ferner über 100.000 Firmenkunden bundesweit. In der mehr als 100-jährigen Geschichte der SBK stand und steht der Mensch immer im Mittelpunkt ihres Handelns. Sie unterstützt auch heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. Beim Wettbewerb „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister“ zählt die SBK seit Jahren zu den Besten, gehörte 2011 zu den Top 3 über alle Branchen hinweg und ist auf Platz 1 unter den Krankenkassen. Ebenfalls auf Platz 1 bei der Kundenzufriedenheit steht die SBK beim Kundenmonitor 2011 mit 8.000 befragten Versicherten. Gleichzeitig konnte sich die SBK im Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ 2011 zum vierten Mal in Folge unter den besten 100 Unternehmen platzieren. Sie erreichte den 12. Platz in der Kategorie der Unternehmen mit 501 bis 2.000 Mitarbeitern.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.