Schadhafte Brustimplantate: mhplus unterstützt betroffene Frauen umfassend
Zur massiven Verunsicherung betroffener Frauen haben die Meldungen über schadhafte Brustimplantate geführt. Die mhplus Krankenkasse (www.mhplus.de) rät darum den betroffenen Frauen, zunächst anhand ihres Implantatpasses zu überprüfen, wer der Hersteller des Silikonkissens in ihrem Körper ist. Sollte sich dabei ergeben, dass es sich tatsächlich um Implantate des französischen Herstellers PIP handelt, so unterstützt die Kasse Betroffene individuell.
Ohne Ausnahme übernimmt die mhplus die Kosten für eine Entfernung schadhafter Implantate. Dabei ist es gleich, ob aus medizinischen oder ästhetischen Gründen implantiert wurde. „Die Entfernung des schadhaften Silikonkissens dient in jedem Fall der Krankheitsvorsorge“, so mhplus Pressesprecher Michael Pfeiffer, „und wir unterstützen die Frauen in ihrer schwierigen Lage.“ Denn auch Leistungen zum Wiederaufbau der Brust übernimmt die Kasse in weiten Teilen. Dies gilt in jedem Fall für einen medizinisch begründeten Wiederaufbau – gleich, ob die frühere Implantation aus ästhetischen Gründen erfolgte. Sollte letzteres der Fall sein, so steht für die bei der mhplus versicherte Patientin lediglich eine Kostenbeteiligung von höchstens 50 Prozent am Implantat an. Nur im Fall eines ausschließlich ästhetisch begründeten Wiederaufbaus der Brust darf die Kasse die entstehenden Kosten nicht erstatten.
Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, dass bewusst minderwertige Implantate verwendet wurden, wird die mhplus betroffene Versicherte in Bezug auf mögliche Behandlungsfehler beraten und unterstützen.
Hintergrund:
Am 6. Januar dieses Jahres hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geraten, alle Brustimplantate der französischen Firma PIP entfernen zu lassen. Implantate des Herstellers waren gerissen und Ärzte hatten festgestellt, dass auch aus scheinbar intakten Hüllen das Innenmaterial der Implantate in großem Maße aussickert. Informationen darüber, welchen Patientinnen die schadhaften Implantate eingesetzt wurden, liegen den Krankenkassen nicht vor.
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