AOK begrüßt Bundesländerinitiative zum Patientenrechtegesetz

Pressemeldung der Firma AOK-Bundesverband GbR

Der AOK-Bundesverband begrüßt die heute in Berlin vorgestellte Initiative von 10 Bundesländern zur Verbesserung der Patientenrechte. „Die Bundesländer machen gute Vorschläge zur Verbesserung der Patientenrechte“ erklärte dazu Uwe Deh, Vorstand des AOK-Bundesverbandes. „Der Lösungsansatz der Länder ist der richtige Dreiklang: Verbesserung der Patientensicherheit, Verbesserung der Fehlerkultur und deutlich mehr Qualitätstransparenz.“ Deh appellierte an die Bundesregierung, die Vorschläge der Bundesländer aufzugreifen und nun schnell gemeinsam ein für Patienten wie Ärzte gutes Gesetz zu beschließen.

Die AOK fordere schon seit langem ein transparentes Gesetz, das die Patientenrechte grundsätzlich regelt. Nur so könnten sich Patienten und Ärzte auf gleicher Augenhöhe begegnen.

Wichtig seien verständliche Regelungen, damit die Patienten ihr Recht, alle erforderlichen Informationen zu erhalten, auch geltend machen können. Gut informiert könnten dann Patienten gemeinsam mit dem Arzt über die Therapie entscheiden.

Streit und vermeidbare juristische Auseinandersetzungen könnten künftig besser vermieden werden, wenn unterschiedliche Erwartungen und Wahrnehmungen des Behandlungserfolgs abgebaut werden, weil Patienten schon vor der Behandlung gut Bescheid wissen über Risiken und Erfolgsaussichten der Behandlung.

Deh forderte weiter eine besser funktionierende Beweislast- Regelung im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers. Bisher sei der Patient in der Pflicht zu belegen, dass er Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden ist, der zu einem Schaden geführt hat. In der Praxis sei das aber häufig sehr schwierig. Zwar gelinge es den Patienten oftmals nachzuweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und sie zu Schaden gekommen sind. Schwer nachzuweisen sei aber, dass das falsche ärztliche Handeln tatsächlich die Ursache sei. Deh sprach sich daher dafür aus, im Sinne der Chancengleichheit künftig die Beweislast auf beide Seiten zu verteilen. Die Patienten müssten dann weiterhin aufzeigen, dass sie durch eine fehlerhafte Behandlung zu Schaden gekommen sind. Zusätzlich werde dann aber auch der Arzt in die Pflicht genommen zu belegen, dass seine Behandlungsmaßnahmen nicht die Ursache des Schadens gewesen sind.

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